Entspricht dem Circolare N. 78 del 29/12/2008.
Spezifische selbstaufblasende Luftschiffe für die nationale Schifffahrt.
Sie können auf allen Booten verwendet werden, die unter italienischer Flagge fahren, wie z.B.:
Fahrgastschiffe, die nicht unter das Gesetzesdekret 45/2000 fallen;
Frachtschiffe, die nicht den SOLAS-Regeln unterliegen;
Schiffe, die für die Fischerei in geschlossenen Gewässern und im Mittelmeer zugelassen sind und nicht unter das Gesetzesdekret 541/1999 fallen
ÜBERPRÜFUNGSINTERVALL: alle 2 Jahre
FLAGGENKONFORMITÄT: ITALIEN
BETRIEBSTEMPERATUR: VON -18°C BIS +65°C
N.B.: Größentoleranz ± 3 cm, Gewichtstoleranz ± 5%
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