Die Rettungsinseln für die nationale Schifffahrt sind vom Ministerium für die Handelsmarine gemäß Ministerialrunderlass, Serie III Nr. 90 vom 29.03.1993 zur Verwendung auf der zur Binnenschifffahrt zugelassenen Handelsflotte, auf im Mittelmeer tätigen Fischereifahrzeugen und auf zur Beschiffung internationaler Küsten zugelassener Schiffe genehmigt.
Es stehen Modelle für 4 bis 12 Personen in folgenden Ausführungen zur Verfügung:
Modell für 4 – 6 Personen, im Flachbehälter aus thermoplastischem Material (ABS) oder aus Glasfaserkunststoff (VTR).
Modell für 8 – 10 – 12 Personen, im Rollenbehälter aus Glasfaserkunststoff (VTR).