Das neue Rettungsmittel für die Schifffahrt in bis zu 12 Meilen Entfernung von der Küste wurde kürzlich gemäß der Angaben im vom Generalkapitän des Hafenamts in Übereinstimmung mit Art. 54 des Ministerialerlasses Nr. 165 vom 28. Juli 2008 verkündeten Direktionsbeschlusses vom 2. März 2009 frei gegeben.
Was die Sicherheit auf See anbetrifft stellt dieses Rettungsmittel eine regelrechte Kehrtwende dar. Es handelt sich hier um ein wahrhaftiges Floß, das im Gegenteil zur zuvor zugelassenen Rettungsflösse die Unterbringung der Schiffbrüchigen an Bord - also im Trockenen - vorsieht.
Dieses Floß ist in den Größen für 4, 6, 8, 10 und 12 Personen im Koffer oder Hartschalenbehälter erhältlich.
Die erste Überholung erfolgt nach 3 Jahren, nachfolgende Überholungen finden alle 2 Jahre statt.