Der Anwendungsbereich
Angewandt auf Schiffe
Zulassungsstandard
1. Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, 1974, in seiner geänderten Fassung
2. MSC.48(66) Internationaler Code für Rettungsmittel, in der geänderten Fassung
3. MSC.81(70) Überarbeitete Empfehlung zur Prüfung von Rettungsmitteln
Produktspezifikationen
Stromversorgungsdauer von selbstzündenden Lichtern:≥2h
Lichtintensität der selbstzündenden Lichter:≥2cd
Blitzfrequenz der selbstzündenden Lichter:Kontinuierlich brennend
Farbe des selbstzündenden Rauchs:Orange
Emissionsdauer des selbstzündenden Rauches:≥15min
Rauchdichte:≥70%
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