Rote Sicherheitsflagge zur Absicherung beim Transport von Surfskis, Kajaks oder anderer Waren. Die rote Warnflagge ist Pflicht der StVO beim Transport von überstehender Ladung.
Hinweis: Wird benötigt, sobald die Ladung nach hinten übersteht. Maximaler Überstand bis 1,5 Meter zulässig. Bis zu 3 Meter möglich, jedoch nur, wenn die Wegstrecke des Transports unter 100 km liegt. Nach Vorne darf der Überstand übrigens nur 0,5 Meter betragen. Stand 15.05.2019 Quelle: Bußgeldkatalog