Gemäß COLREG 1972 – Rule 33(a) müssen Schiffe mit einer Länge von 20 Metern und mehr zusätzlich zum Signalhorn mit einer Glocke ausgerüstet sein, Schiffe mit einer Länge von 100 Metern oder mehr müssen zusätzlich mit einem Gong ausgerüstet sein. Eine manuelle Auslösung von Glocke und Gong muss immer möglich sein.
* Die Preise verstehen sich ohne MwSt., Versandkosten und Zollgebühren. Eventuelle Zusatzkosten für Installation oder Inbetriebnahme sind nicht enthalten. Es handelt sich um unverbindliche Preisangaben, die je nach Land, Kurs der Rohstoffe und Wechselkurs schwanken können.